Anlagenprüfung
Wir prüfen elektrotechnische Anlagen auf Herz und Nieren

Als erfahrener Fachbetrieb für Elektroinstallation sind wir auch nach der erfolgreichen Inbetriebnahme Ihrer Anlagen für Sie da – zum Beispiel im Rahmen einer regelmäßigen Wartung und Wiederholungsprüfung.

Prüfung ortsfester elektrotechnischer Anlagen

Ortsfeste elektrotechnische Anlagen und Geräte unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Daher ist nicht nur die Erstprüfung einer Errichtung von Bedeutung, sondern auch die Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Abständen (DIN VDE 0105-100/A1).

Zielsetzung der Wiederholungsprüfung

  • Schutz von Personen und Nutztieren vor den Wirkungen des elektrischen Schlags und vor Verbrennungen
  • Schutz gegen Schäden am Eigentum durch Brand und Wärme, die durch Fehler in der elektrischen Anlage entstehen
  • Bestätigung, dass die Anlage nicht so beschädigt ist, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit vorliegt
  • Erkennen von Anlagenfehlern und Abweichungen von den Anforderungen der Norm, die eine Gefahr darstellen können

Die Prüfung wird nach DIN VDE 0105-100/A1 und der BGV A3 durchgeführt. Zu dieser Prüfung wir ein Prüfbericht erstellt.

Fristen für die Prüfung ortsfester elektronischer Anlagen:

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel müssen alle 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) müssen jedes Jahr geprüft werden.
  • Schutzmaßnahmen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen in nichtstationären Einrichtungen (z. B. Baustromanlagen) 1 Monat auf Wirksamkeit
  • Fehler-, Differenzstrom und Fehlerstromschutzschalter in stationären Anlagen müssen alle 6 Monate und in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung geprüft werden.

Prüfung ortsveränderlicher elektronischer Anlagen

Prüfung ortsfester elektronischer Anlagen

Auch Geräte, die man täglich nutzt und die in der Hand gehalten werden (ortsveränderliche Geräte), müssen regelmäßig innerhalb angemessener Fristen überprüft werden. Diese Geräte werden nach DIN VDE 0701/0702, der BGV A3 und der Betriebssicherheitsverordnung geprüft. Richtwert für diese Überprüfungsfristen sind 6 Monate sowie auf Baustellen 3 Monate. Wird eine Fehlerquote von unter 2% erreicht, können die Prüffristen entsprechend verlängert werden. Hierzu wird die Baustellenrichtlinie beachtet. Die Prüfintervalle können maximal auf 1 Jahr auf Baustellen und in Büros auf 2 Jahre ausgedehnt werden.

Das SunTech-ElektroTeam um Holger Schmidt verfügt über modernste Prüf- und Messgeräte, die eine schnelle und zuverlässige Prüfung Ihrer ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Geräte gewährleisten. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Telefon: +49 36206 20550

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